Bücher und Filmbeiträge über das Seehaus
Das Forum für Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Stiftung Nussbaum veranstaltete im Oktober 2024 eine Tageskonferenz mit anschließender feierlicher Abendveranstaltung rund um das Thema Ehrenamt und Engagement.
Im Fokus des Forums steht das ehrenamtliche Engagement sowie die Menschen und Organisationen, die die Ideen und Pläne umsetzen. Das breit gefächerte Programm bot mit seinen Workshops, Diskussionsrunden, dem Marktplatz des Engagements vielfältige Vernetzungsmöglichkeiten.
Auch unser DVS-Landesverband Baden-Württemberg e.V. war mit einem Marktstand vertreten. Wir haben uns über den vielfältigen Austausch mit Gästen und mit den ehrenamtlich engagierten Menschen und Organisationen sehr gefreut.
"Wir schöffen das!" - Ein Slogan des DSV-BW, die sich für die Stärkung des richterlichen Ehrenamts einsetzen.
Foto: Tobias Arnold
Seehaus e. V. ist seit vielen Jahren im Bereich der Straffälligenhilfe, Jugendhilfe, Opferhilfe, Traumaberatung und Prävention tätig. Mit unseren Schulungs- und Weiterbildungsangeboten in der Seehaus Akademie geben wir unser Knowhow und das weiterer Fachleute an Interessierte weiter, die ebenfalls in diesen Bereichen tätig sind und neue oder zusätzliche Ressourcen erwerben möchten. Die Vorträge, Kurse, Seminare, Zertifikatskurse und Fachtage sind sowohl für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Interessierte. Wir freuen uns über Ihr Interesse und laden herzlich zur Teilnahme ein.
Details zu Seminaren und Weiterbildungen
Bücher und Filmbeiträge über das Seehaus
RESCALED und SEEHAUS begrüßen bahnbrechende Schlussfolgerungen des EU-Rates unter belgischer Präsidentschaft (EU2024BE)
Die Justizminister der 27 EU-Länder haben sich heute einstimmig für die Nutzung von kleineren Hafthäusern ausgesprochen. Sie haben die Schlussfolgerungen des Rates über die „Inhaftierung in kleinem Maßstab“ angenommen und damit alle Mitgliedstaaten aufgefordert, die Nutzung kleinerer Vollzugseinrichtungen einschließlich kleiner Hafthäuser für Haftzwecke in Erwägung zu ziehen, um die negativen Auswirkungen der Inhaftierung zu begrenzen und eine bessere Betreuung der inhaftierten Personen bei der Rückkehr in die Gesellschaft zu gewährleisten.
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Ansprechpartner
Ulrich Weinhold |
Die Organisation RESCALED, eine führende Bewegung zur Einführung von verkleinerten Haftanstalten in Europa, begrüßt die Annahme dieser Schlussfolgerungen des Rates. Sie stellen einen wichtigen Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Justizsystems und einer grüneren, gerechteren und integrativeren Zukunft dar. Damit sind sie ein starkes und hoffnungsvolles Zeichen in Zeiten, in denen viele europäische Gefängnissysteme mit Überbelegung, Personalmangel oder hohen Rückfallquoten zu kämpfen haben. RESCALED wird in Deutschland durch den Seehaus e.V. repräsentiert. Seehaus betreibt selbst zwei kleine Hafteinrichtungen als „Strafvollzug in freien Formen“, seit 2003 im Seehaus Leonberg und seit 2011 im Seehaus Leipzig. Außerdem ist Seehaus e.V. mit Opfer- und Traumaberatungsstellen und in der Präventionsarbeit aktiv. |
Die Stiftung Forum Recht ist eine gemeinnützige, bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe und einem Standort in Leipzig. Ihr Zweck besteht in der Einrichtung eines Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforums, das sich auf Bürgerbeteiligung stützt und aktuelle Fragen zu Recht und Rechtsstaatlichkeit aufgreift.
Seit Juli 2024 übernimmt Direktor Dr. Cord Brügmann die Leitung der Bundesstiftung der Stiftung Forum Recht.
Die Stiftung bietet eine Vielzahl an kostenfreien Mitmachangeboten sowie Ausstellungen, Workshops und Fortbildungen an. Dabei entwickelt sie neue Formate, vertieft bestehende Kooperationen und erweitert diese. Ausgangspunkt des Programms ist das Recht: Mit ihren Aktivitäten macht die Stiftung an ihren beiden Standorten in Karlsruhe und Leipzig, aber auch deutschlandweit sowie digital auf vielfältige Weise das Recht erfahrbar und informiert sowie diskutiert über den Rechtsstaat.
Weitere Informationen mit zahlreichen Angeboten zu Veranstaltungen finden Sie hier.
Unsere Beteiligung am Projekt Zukunftsgerichtet: Wie funktioniert die Justiz in der Zukunft?
ZUKUNFTSGERICHTET ist ein Projekt für alle Angehörigen der JUSTIZ – für diejenigen, die jeden Tag im Rechtsstaat arbeiten, für Partner in rechtsnahen Berufen, in der Wirtschaft, der Industrie und in den Kommunen, sowie für alle Bürger. ZUKUNFTSGERICHTET richtete sich auch an alle, die im richterlichen Ehrenamt (ehrenamtliche Richter in der Fachgerichtbarkeit, Schöffen in der Strafgerichtbarkeit) tätig sind und in ihrer Mitwirkung dazu beitragen, dass ein Urteil "Im Namen des Volkes" ausgesprochen wird.
Nach einer live übertragenen Auftaktveranstaltung durch Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges wurde in verschiedenen Formaten ein breites Meinungsbild zur Justiz eingeholt, um hierauf aufbauend zielgerichtet Entwicklungspläne und Maßnahmen für eine Weiterentwicklung der Dritten Gewalt stützen zu können.
Im Anschluss folgte eine Online-Beteiligung, an der sich auch unsere DVS-BW-Mitglieder beteiligt haben. Nun sind die Ergebnisse ausgewertet. Einen kurzen Rückblick auf die Beteiligung finden Sie hier und im Ergebnisbericht.
Am 19. Mai 2025 wurde der Abschlussbericht feierlich vorgestellt: Den Rechtsstaat gemeinsam voranbringen.
Der Veranstaltungsfinder auf www.volkshochschule.de ist ein zentrales Online-Tool, das Interessierten dabei hilft, passende Kurse, Seminare und Veranstaltungen zu finden. Angebote rund um das Schöffenamt
Viele Volkshochschulen in Deutschland bieten spezielle Veranstaltungen zum Thema Schöffenamt an. Diese reichen von Einführungskursen über Workshops bis hin zu Diskussionsrunden mit erfahrenen Schöffen und Juristen. Mögliche Inhalte solcher Veranstaltungen sind:
Wie funktioniert die Suche im Veranstaltungsfinder?
Hier finden Sie eine Auswahl von Online-Veranstaltungen der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
»Die Vereinigung hat das Ziel, die mit der Jugendkriminalität zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen zu erörtern und ihre Lösung zu fördern. Die Vereinigung will Forum für die fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion in der Jugendkriminalrechtspflege sein.«
[§ 2 Abs. 1 der Satzung]
„Ich musste zum Jugendgericht. Bin ich jetzt vorbestraft?“ – Informationen und Austausch zum Führungszeugnis/Erziehungsregister/Bundeszentralregister und zu Mitteilungspflichten | Online
Die Angst, vorbestraft zu sein, beschäftigt viele jungen Menschen, die Kontakt zur Justiz haben. Das kann sich lähmend auf die weitere Entwicklung und beispielsweise auch auf den Bewerbungsprozess junger Menschen auswirken, wenn sie sich z. B. nicht für Stellen bewerben, für die ein Führungszeugnis verlangt wird. Personen, die diese jungen Menschen unterstützen, kennen oft nur ungefähr, aber nicht genau, die Bedeutung und Funktion der Strafregister, Regelungen zu Auskunftspflichten und -rechten sowie zur Tilgung von Eintragungen. Die Lücke soll diese Veranstaltung schließen.
10. Februar 2026 | Anmeldung zur Online-Veranstaltung
Psychische Störungen in Haft bzw. unter Straftäter*innen | Online
Bei straffälligen Jugendlichen beobachten wir vielfach psychische Störungen, die nicht selten mit ihren Delikten in ursächlicher Verbindung stehen. Besonders unter den Bedingungen einer Inhaftierung entwickeln sich diese Störungen oft ungünstig und führen zu weiteren Problemen (z.B. selbstschädigendes und suizidales Verhalten aber auch Verfestigung und Steigerung von Risikofaktoren für künftige Straffälligkeit).
Im Rahmen des Seminars werden kurz häufige psychische Störungen bei jungen StraftäterInnen vorgestellt (v.a. Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankungen und schizophrenieforme Erkrankungen) und vor ihrem Entstehungshintergrund diskutiert. Dabei werden insbesondere die schädigenden Bedingungen einer Inhaftierung vorgestellt.
23. bis 24. Februar 2026 | Anmeldung zur Online-Veranstaltung
Zusammenhänge zwischen Entwicklungstraumatisierungen und Gewaltstraftaten | Online
In den Lebensläufen von Gewalt- und Sexualstraftätern finden sich immer wieder zahlreiche und sehr schwerwiegende Formen von Traumatisierungen. Dabei handelt es sich typischer Weise um Bindungstraumata. Diese Beobachtung lässt sich nicht als zufällige Koinzidenz interpretieren, sondern deutet auf einen Zusammenhang zwischen den Erlebnissen in der eigenen Kindheit und späterer Gewaltdelinquenz hin. [...]
Das Seminar versucht Gründe für den Zusammenhang zwischen Entwicklungstraumata und Gewaltstraftaten aufzuzeigen und stellt Überlegungen zu einer juristischen Würdigung dieser Traumata an, bspw. im Rahmen einer Verhandlung und gibt Hinweise zu einer Behandlung der Täter unter dem o.g. Gesichtspunkt.
26. bis 27. Februar 2026 | Anmeldung zur Online-Veranstaltung
Die „Nebenfolgen“ im Jugendstrafrecht – mehr als Sozialstunden und Anti-Gewalt-Training | Online
Außer den Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafen können im Jugendstrafverfahren auch Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Beschäftigungsverbote und Vermögensabschöpfung verhängt werden. Diese Folgen sind manchmal weitreichend und teuer. Welche Regeln gelten da genau? Was muss man dazu wissen, um die Fragen von jungen Menschen beantworten zu können?
In dieser Veranstaltung werden die in der Praxis bedeutsamen sonstigen Folgen von Strafverfahren für junge Menschen fallbezogen dargestellt, außerdem erfolgt eine Zusammenfassung der Regeln für das Führungszeugnis und die Mitteilungspflichten (z.B. wer erfährt wovon bei Straftaten Jugendlicher?).
Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeitende in Jugendämtern, JuhiS/JGH und sonstige Interessierte.
17. März 2026 | Anmeldung zur Online-Veranstaltung
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten einige unserer DVJJ-Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden.
Da die Änderungen im Jugendstrafverfahren durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (BGBl. 2019 I, S. 2146) weitreichend sind, haben wir uns entschieden, Video-Tutorials zu veröffentlichen.
Von den Änderungen betroffen sind vor allem die Unterrichtungs- und Belehrungspflichten, die Anwesenheitsrechte der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter, die Bestellung von Pflichtverteidigern, die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren sowie die Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.
Zudem ist das Recht der Pflichtverteidigung mit dem am 13. Dezember 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (BGBl. 2019 I, S. 2128) insgesamt reformiert und an die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie 2016/1919 über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (…) angepasst worden. Diese für Beschuldigte aller Altersgruppen geltenden Neuregelungen ergänzen die spezifischen Regelungen zum Jugendstrafverfahren und sind daher auch für das Jugendstrafverfahren von Bedeutung.
Unser fünf Teile umfassendes Video-Tutorial (Gesamtdauer ca. 4 Std. 20 min.) bietet eine detaillierte Einführung in die Gesetzesänderungen und ihre möglichen Konsequenzen für die Praxis des Jugendstrafverfahrens. Die Darstellung richtet sich primär an Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte, Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Verteidigungen in Jugendstrafverfahren übernehmen.
Der Zugang zu den Videosist ab sofort kostenlos möglich. Sie finden diese unter dem folgenden Link: https://www.dvjj.de/umsetzung-der-eu-richtlinie-2016-800/