Schöffenamt 2019-2023

Die Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 wurden gewählt und sind seit Jahresbeginn im Einsatz. Sie sind ehrenamtliche Richter in der Strafjustiz unseres Landes. Durch sie wird die Bevölkerung eines Gerichtsbezirks an der Rechtsprechung ihrer Gerichte beteiligt, welche ihre Urteile "im Namen" des Volkes" sprechen.
Informationen zu den 17 Landgerichten und 108 Amtsgerichten in Baden-Württemberg mit Übersichtskarten und weiterführenden Links erhalten Sie hier.
Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter hat am 20.11.2015 in Erfurt durch die Mitgliederversammlung Grundlegendes zum Status der ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. beschlossen:
- Grundsätze des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. und seiner Landesverbände
- Rechtspolitisches Programm des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
- Reform der Schöffenwahl
Die Zusammenfassung der Grundsatzbeschlüsse.
Weitere Informationen finden Sie hier. - Ehrenamtliche Richter
Wahl und Berufung, Ausschluss und Ablehnung, Einsatz und Amtsentbindung bzw. -enthebung
Weitere Informationen finden Sie auf PariJus gGmbH. - Schöffenamtsperiode 2024-2028
Hinweise und Tipps für Interessierte, die sich für das Amt bewerben wollen.
Wie werde ich Schöffin / Schöffe?
Vorstand der DVS für Baden-Württemberg

Der Vorstand des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Baden-Württemberg wurde auf der Jahreshauptversammlung vom 22. Mai 2021 in Stuttgart gewählt. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre.
Zur Landesvorsitzenden wurde Claudia Kitzig aus Schwieberdingen gewählt, die zuvor das Amt als stellvertretende Landesvorsitzende innehatte. Renate Gundel wurde zur stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt und in ihrem Amt als Schriftführerin bestätigt. Friedrich Brutsche aus Esslingen wird weiterhin als Schatzmeister/Kassier die Finanzen des Vereins e.V. in Ordnung halten.
Als Beisitzer/-innen im DVS-BW Landesvorstand sind vertreten: Susanne Weiher aus Nürtingen, Michael Rosenberg-Pohl aus Stuttgart, Rüdiger Heinz aus Langenargen am Bodensee und Dieter Lutz aus Stuttgart.
Als Kassenprüfer/-innen fungieren Gabriela Adam aus Stuttgart und Reinhard Göller aus Karlsruhe.
Der Vorstand setzt sich für die Interessen und Belange der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen und Schöffen ein. Er vertritt ihre Mitglieder nach außen hin und bietet ihnen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen an, um sie in ihrem richterlichen Amt zu fördern und zu stärken und um den Gedanken und die praktische Beteiligung am Rechtswesen zu vertreten.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein:
Sie können unsere ehrenamtliche Tätigkeit gerne unterstützen - durch aktive oder passive Mitgliedschaft oder durch eine Spende.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar!
DVS-BW: VR-Vereinskonto bei der Volksbank Plochingen eG.
IBAN: DE66 6119 1310 0849 5690 01
Stichwort: Spende oder Mitgliedsbeitrag
Kriminologisches Kolloquium-6

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) ist ein unabhängiges, interdisziplinär arbeitendes Forschungsinstitut. Es hat die Aufgabe, als selbstständige Forschungseinrichtung grundlagen- und praxisorientierte kriminologische Forschung zu betreiben und zu fördern. Das Institut arbeitet im Rahmen eines Kooperationsvertrages eng mit der Universität Göttingen zusammen.
Träger des KFN ist ein gemeinnütziger Verein. Das KFN wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen einer institutionellen Förderung finanziert.
An jedem ersten Dienstag im Monat findet ein Gastvortrag mit anschließender Aussprache statt.
Am Dienstag, dem 14.06.2022 folgt ein Vortrag von Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M [UW-Madison] (Universität Konstanz) zum Thema "Schwangerschaftsabbruch im Recht".
Ort: KFN e.V., Lützerodestraße 9, 30161 Hannover (digitale Teilnahme)
Einladung als Flyer
Online-Formular zur Anmeldung
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren – Umsetzung der Vorgaben der EU Richtlinie 2016/800 und ihre Auswirkungen auf das deutsche Jugendstrafverfahren(srecht)

Mit dem am 17. Dezember 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren“ sind – mit erheblicher Verspätung – die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren sind“, in nationales Recht umgesetzt worden. Ergänzt werden die Regelungen durch das am 13. Dezember 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“.
Für das Jugendstrafverfahren ergeben sich wesentliche Neuerungen u. a. im Bereich der Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe, der Mitwirkung der Verteidigung, der Beteiligung der Eltern und der Bild-Ton-Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen.
Die Veranstaltung bietet eine kompakte, berufsgruppenübergreifende Darstellung der gesetzlichen Änderungen, die sich gleichermaßen an alle am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteur:innen richtet.
Referentin | Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel, Vorsitzende der DVJJ Dr. Stephanie Ernst, Geschäftsführerin der DVJJ |
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Veranstaltung | Do, 23. Juni 2022, 11:00-16:00 Uhr |
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Veranstaltungsnummer | V 22/10 | |
Tagungsort | ZEB-Stephansstift Kirchröder Str. 44 30625 Hannover |
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Teilnahmegebühr |
Mitglieder der DVJJ: 85,- € Nichtmitglieder: 115,- € |
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Veranstalter |
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ) |
Das Seehaus Leonberg: Ein Projekt des Jugendstrafvollzugs

Eine Chance für Jugendliche – Eine Chance für unsere Gesellschaft
Seehaus e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der im Auftrag des Justizministeriums Baden-Württemberg das Seehaus Leonberg bei Stuttgart betreibt.
Seit 2003 wird dort auf dem historischen, denkmalgeschützten Schickardthof der „Jugendstrafvollzug in freier Form“ praktiziert. Jugendliche Straftäter im Alter von 14 bis 23 Jahren, die an sich arbeiten wollen, können sich aus der konventionellen Jugendstrafvollzuganstalt heraus dort bewerben.
Im Seehaus verbringen die Jugendlichen ihre gesamte Haftzeit. Abseits von Gefängnismauern sollen sie lernen, Verantwortung für sich selbst, ihr Leben und Andere zu übernehmen. In Gruppen von fünf bis sieben Jugendlichen wohnen sie mit jeweils einer Mitarbeiterfamilie und deren Kindern zusammen. Auf diese Weise erfahren sie – oft zum ersten Mal in ihrem Leben – ein intaktes Familienleben.
Gleichzeitig erwartet sie ein durchstrukturierter und harter Tagesablauf, der um 5.45 Uhr mit Frühsport beginnt. Es folgt ein straffes Erziehungs- und Bildungsprogramm, welches aus Schule und Ausbildung, häuslichen Diensten und gemeinnütziger Arbeit besteht. Sport und soziales Training sind ebenfalls Teil des Konzeptes ebenso wie die Vermittlung christlicher Werte.
Die Jugendlichen erzielen einen Schulabschluss und beginnen im Seehaus eine Lehre, zum Beispiel in den Bau-, Holz- oder Metallberufen. Dabei werden in der Berufsfachschule die handwerklichen Grundfertigkeiten vermittelt und an drei Tragen in der Woche ganz konkrete Aufträge ausgeführt. So können die Schüler die Theorie gleich in die Praxis umsetzen und lernen den Umgang mit Kunden. In der Seehaus-Schreinerei entstehen Möbelstücke; in der Metallwerkstatt sind es Stahlträger, Stahltreppen und Stahlgeländer. In der Zimmerei bzw. Bauwerkstatt werden Dachsanierungen und Dachausbau durchgeführt. Die Jugendlichen errichten Carports und Pergolen und führen andere Kundenwünsche aus.
Ziel der Arbeit des Seehauses ist es, die Jugendlichen auf ein straffreies Leben vorzubereiten und in die Gesellschaft einzugliedern. Seit 2011 betreibt der Verein unter der Geschäftsführung von Tobias Merckle ein zweites Seehaus in der Nähe von Leipzig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Justiz in Baden-Württemberg als Vorreiter in Sachen E-Akte
Baden-Württemberg ist Vorreiter einer modernen Justiz. Pünktlich zur Eröffnung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs am 1. Januar 2018 war die gesamte baden-württembergische Justiz landesweit „papierlos“ erreichbar.
Der Programmauftrag von eJustice umfasst im Wesentlichen zwei Säulen:
1. Die Einfühung der elektronischen Verfahrensakte (eAkte):
Für einen sicheren und flächendeckenden Empfang elektronischer Dokumente wurden an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eigene elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) eingerichtet.
Die Übertragung der Dokumente und Akten von Bundes-, Landes- und Kommunalen Behörden zum EGVP und weiter zum Empfänger erfolgt mittels der EGVP-Software auf Basis des sicheren OSCI-Protokollstandards.
Weitere Infos zur Akteneinsicht und zum Austausch über das Netz
2. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehr (ERV):
So können Prozessbeteiligte künftig rechtsverbindlich und sicher ihre Schriftsätze und Akten jedem Gericht im Land ausschließlich elektronisch übermitteln. Dabei sind die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Kommunikationsstandards sowie die Schaffung eines bundesweiten Akteneinsichtsportals festgelegte Ausrichtungen.
Weitere Infos unter Ministerium der Justiz und für Europa Baden Württemberg
Ehrenamt Schöffin/Schöffe: Gewalt- und Sexualstraftaten vor Gericht
Kompetenzen fördern, Engagement ermöglichen
Immer wieder stellen Sexualstraftaten, insbesondere der sexuelle Missbrauch von Kindern oder sexuelle Übergriffe auf Frauen, unsere Gesellschaft vor viele Fragen, Sprach- und Fassungslosigkeit macht sich breit.
Im Rahmen der Hauptverhandlung werden Schöffinnen und Schöffen häufig mit derlei Gewaltdelikten konfrontiert.
Insbesondere der Bereich der sexuellen Gewalt weist eine Vielzahl von Problemen auf, die im Seminar behandelt werden.
Seminarleitung | Akademie Frankenwarte Semmelstraße 46 R 97070 Würzburg Tel.: 0931 80 464-0 Fax: 0931 80 464-44 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Seminarteam | ||
Veranstaltung | Fr.-So. 11.-13.11.2022 |
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Seminar-Nr. | 4502 | |
Tagungsort | InHotel Mainfranken Ochsenfurter Straße 29 97340 Marktbreit |
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Tagungsgebühr | 200 Euro | |
Ansprech- Partner/in |
Ulrike Schuhnagl |
Kein Amt für Zartbesaitete - Schöffen sichern Lebensnähe in Justiz

Ihre Mitarbeit führt zu Urteilen «im Namen des Volkes»: Laienrichter sollen gesunden Menschenverstand in die Justiz bringen. Dabei müssen sie hart im Nehmen sein.
Von Julia Giertz,Stuttgart (dpa/lsw): Robert Gunderlach ist ein Gerechtigkeitsfanatiker. Ein ausgeprägtes Gefühl für Gut und Böse gehört zu den Voraussetzungen für das Amt des Schöffen, das der 63-Jährige seit Jahren bekleidet. Der Sozialwissenschaftler ist einer von 7000 ehrenamtlichen Richtern im Südwesten. Zwar gibt es keinerlei formelle Anforderungen für Schöffen. Aber sie sollten eine stabile Persönlichkeit und Selbstbewusstsein mitbringen und auch mit harten Themen umgehen können, erläutert Gunderlach.
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Verbot religiöser Symbole nicht für ehrenamtliche Richter

Schöffenverband erwartet "große Probleme"
SWR dpa - SWR-Aktuell - 1.07.2017: Schöffen müssen genau wie Richter unparteiisch sein - aber nicht bei ihrer Kleidung. Während hauptamtliche Richter künftig auf religiöse Kleidungsstücke verzichten müssen, sind Schöffen davon ausgenommen. Der Landesverband Baden-Württemberg sieht das kritisch. Der Verband erwartet Auseinandersetzungen in den Gerichten wegen des Verbots religiöser oder politischer Symbole. "Ich sehe da große Probleme in der Zukunft", sagte der Landesvorsitzende des Bundes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter, Robert Gunderlach.
Klagen will der Verband nicht
Richter, Staatsanwälte und Rechtsreferendare im Land dürfen künftig keine religiösen oder politischen Symbole im Gericht tragen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Stuttgarter Landtag Mitte Mai. Somit sind zum Beispiel Kopftücher für Berufsrichterinnen tabu. Andere Gruppen im Gericht, darunter Schöffen und Protokollanten, sind von dem Verbot ausgenommen. "Wir hätten uns gewünscht, dass wir nicht auseinanderdividiert worden wären." Eine Klage strebe der Verband aber nicht an, auch weil dies als Verein gar nicht möglich sei.
Besser wäre es Gunderlachs Ansicht gewesen, wenn auch die ehrenamtlichen Richter zur Neutralität verpflichtet worden wären.
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Interview mit Katja Fritsche, Leiterin der JVA Adelsheim
Katja Fritsche, Anstaltsleiterin der JVA in Adelsheim wird in der aktuellen Ausgabe von agora42 - Das philosophische Wirtschaftsmagazin interviewt.
Das Heft mit dem Themeschwerpunkt "Leitbilder" geht der Einstellung und Haltung nach "Verantwortung übernehmen".
Die JVA Adelsheim ist in Baden-Württemberg für den Jugendstrafvollzug zuständig. Die meisten jungen Männer, die ihre Haftstrafe im Seehaus Leonberg verbringen, kommen aus der JVA Adelsheim.
Interview
„Frau Fritsche, wie sind Sie dazu gekommen, in Adelsheim, im tiefsten Odenwald, ein Gefängnis mit lauter „harten Jungs“ zu leiten?
Es hat sich so ergeben, wie es so schön heißt. Ich habe Jura studiert und lange Zeit als Jugendrichterin in Heilbronn gearbeitet. Wenn ich damals angeklagte Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe verurteilt habe, stellte ich mir oft die Frage: Was passiert eigentlich mit den Jungs im Gefängnis? Was macht so eine Zeit im Gefängnis mit den Menschen? Denn, so erstaunlich es klingt, es ist keine Voraussetzung, dass man ein Gefängnis von innen kennt, wenn man als Strafrichter arbeiten will. Als die Stelle der Leitung der Jugendvollzugsanstalt Adelsheim dann 2014 frei wurde, habe ich mich kurzerhand darauf beworben – und wurde eingestellt.“
Fortsetzung des Interviews
Weitere Informationen
Strafe, Schuld und Sühne
Die unheimlichen Richter: Wie Gutachter die Strafjustiz beeinflussen
Als langjähriger Leiter der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden beschäftigte er sich mit menschlichen Abgründen aller Art: Mit Mord und Totschlag, mit Kindesmissbrauch und Kindstötung, mit Satanismus und Kannibalismus. In seinem Buch "Die (un)heimlichen Richter" untersucht Egg anhand von Fällen wie Kachelmann und Mollath die Rolle der Gutachter in der Strafjustiz.
Moderation: Wolfgang Heim
Als Podcast (26,75 MB | mp3) unter SWR.de.
Drogengebrauch und aktuelle Aufgabengebiete der Suchthilfe in Stuttgart

In einem Vortrag informierte Referent Bernd Klenk, Dienststellenleiter von Release U21 in Stuttgart, über aktuelle Situationen und Folgen zum Drogenmissbrauch und über deren Maßmahmen und Aufgabengebiete, um den Betroffenen aus der Sackgasse zu helfen und neue Wege aufzubauen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ausstellung: Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen
Das Whistleblower-Netzwerk zeigt in Zusammenarbeit mit dem DokZentrum ansTageslicht.de sowie dem Fotografen Petrov Ahner in der Ausstellung „Whistleblowing – Licht ins Dunkel bringen!“ Beispiele von mutigen Menschen, die ihr Schweigen gebrochen haben, um auf Missstände aufmerksam zu machen.