2013 werden deutschlandweit wieder an die 60.000 Schöffinnen und Schöffen für die Strafgerichte gewählt. Die neue Amtszeit beginnt am 1. Januar 2014 und dauert fünf Jahre bis Ende 2018.
Die Vorschlaglisten für die SchöffenInnen und JugendschöffenInnen werden bis zum Frühjahr 2013 wieder in den Kommunen durch die Stadt- und GemeinderäteInnen bzw. durch die Jugendhilfeausschüsse der Stadt- und Landkreise aufgestellt. Es sollen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber in diese Vorschlagslisten aufgenommen werden, wie die Stadt oder Gemeinde an Schöffen für Amts- und Landgerichte aufstellen soll. Die konkrete Zahl wird durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten festgelegt. Wer bereits in der derzeitigen Amtsperiode (2009-2013) Schöffen oder Schöffe ist und dieses Ehrenamt in der Justiz weiter ausüben möchte - soweit er/sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt -, muss sich jedoch wieder neu bewerben!
Hinweis: Die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (DVS-BW) nimmt selbst keine Bewerbungen für das Schöffenamt entgegen! Eine Bewerbung muss direkt an Ihre kommunalen Verwaltungen (Stadt- oder Landkreise) gerichtet werden.
Download des Infoblattes "Wie werde ich Schöffe"